Susi, 5 Jahre alt,
besteht auf ihr Recht.
Sie möchte ein
Kaninchen
zum Kuscheln.
Das sei für ihre gesunde
und altersgerechte
Entwicklung absolut nötig,
sagt sie und verweist
dabei auf das Kinderrecht.
Die Mutter stimmt zu,
aber dann müsse Susi
auch die Pflicht zum
Reinigen des
Kaninchenstalls
übernehmen.
Das klappt einige Wochen,
dann hat Susi
keine Lust mehr.
Was soll die Mutter machen?
Zwangsmaßnahmen einführen?
Taschengeld kürzen?
Liebe entziehen?
Pflicht leitet sich von
pflegen ab, in dessen
älteren Bedeutung
„für etwas einstehen“.
Heute würde man sagen,
Verantwortung für
etwas übernehmen.
Von Zwang keine Spur.
Rechte und Pflichten
sind untrennbar
miteinander verknüpft.
Spaß machen aber nur
die Rechte, Pflichten
gelten als altmodische
Igitt-Veranstaltung.
Bleibt dann
nur der Zwang?